Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären.
§ 2 Angebote und Bestellungen
Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und der gleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber Kunden keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und – sollte keine Auftragsbestätigung versandt worden sein – durch Lieferung bzw. mit dem Erhalt unserer Rechnung zustande.
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns annehmen.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich zurückerstatten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager. Wir sind berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, Erhöhung der Marktpreise von Rohstoffen, Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten (insbesondere Hersteller und Lieferanten) verlangten Entgelte) an den Kunden weiter zu berechnen. Liegt der sich hierdurch ergebende Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
Unsere Preise schließen die von uns verwandte standardmäßige Verpackung mit ein. Sofern nichts anderes vereinbart, trägt der Kunde sämtliche sonstigen Nebenkosten, insbesondere zusätzliche Verpackung, Frachtkosten und Transportversicherung.
Für die Preisberechnung ist unsere Gewichtsfeststellung bei Lieferung maßgeblich.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verpflichtet sich der Kunde den Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in dem abgeschlossenen Kaufvertrag begründet sind.
Wir sind bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller, auch nicht fälliger, Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechende Sicherheiten zu beanspruchen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Kunden uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.
§ 4 Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ab Werk oder Lager. Wir sind beim Versendungskauf berechtigt, die zu liefernde Ware auch von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Erfolgt ein Versand der Kaufsache, geht die Gefahr bereits mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung aus dem Werk/Lager.
Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden per Frachtgut, Spedition, Post und der Gleichen nach unserer Wahl ab unserem Lager. Wird uns eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Kunden die daraus resultierenden Kosten auch dann in Rechnung gestellt, wenn wir üblicherweise frei Empfangsstation liefern würden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.
Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist auch bei bereits bestehen dem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Überschreitungen von Lieferterminen oder Lieferfristen berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, vorbehaltlich der Regelungen des § 6.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wir können darüber hinaus im Falle eines schuldhaften Annahmeverzugs oder schuldhafter Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, sofern darin eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB zu sehen ist, den daraus entstehenden Schaden ersetzt verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von Abs. 7 Satz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekannt werden beim Überbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügevorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zu zusenden.
§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilegruppen austauschen. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Kunden ausführen.
Wir haften für Fremderzeugnisse nur auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehen, wenn wir dem Kunden bei der Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich machen, die für die Geltendmachung der Ansprüche erforderlich sind. Schlägt eine außergerichtliche Geltendmachung gegenüber den Lieferanten fehl, haften wir subsidiär nach Maßgabe dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung (Nacherfüllung) kann der Kunde zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben unbeschadet des § 6 kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Ist der Kunde bzw. Endkunde Unternehmer, sind wir im Falle einer mangelhaften Montageanleitung lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde.
§ 6 Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen außerdem bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes haben nicht ein.
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ab einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorzuwerfen ist.
Wir vertreiben Medizinprodukte, die eine CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz aufweisen. Aufgrund dieser CE-Kennzeichnung dürfen die Produkte in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Exportiert ein Käufer unsere Produkte in Länder außerhalb dieser Bereiche, ist es seine Pflicht, zu überprüfen, ob die Produkte im Bestimmungsland in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass unsere Produkte außerhalb der EU bzw. des EWR in den Verkehr gebracht werden dürfen, und keine Haftung für Schäden, die aus einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes resultieren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Die Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. Die Einstellung einzelner Ansprüche in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. In diesem Fall gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltslieferungen sind unzulässig. Der Kunde darf diese nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts veräußern. Dieses Recht endet ohne weiteres, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt oder Sequestration angeordnet wird. Der Kunde tritt hiermit im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten zur Sicherheit an uns ab. Nimmt der Kunde die Forderung in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.
Der Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenübererfüllt und wir dem Einzug durch den Kunden nicht widersprochen haben. Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen, soweit Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Kunden mit uns fällig sind.
Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferung an uns zu nehmen; der Kunde erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel oder Scheckproteste gegen den Kunden vorkommen.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instandzuhalten. Bei Beeinträchtigung der Sicherungsrechte des Verkäufers durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung von Lieferung und/oder Forderungen, wird uns der Kunde sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen(wie z.B. Pfändungsprotokolle und der Gleichen) benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehenden Kosten zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden hindeuten, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware heraus zu verlangen; der Kunde erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel oder Scheckproteste gegen den Kunden vorkommen.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 8 Kostenpauschale bei unberechtigter Rückgabe
Stimmen wir, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, der Rücknahme der Kaufsache zu, steht uns eine Kostenpauschale in Höhe von 15 % des hierauf entfallenden Netto-Rechnungsbetrages zuzüglich Umsatzsteuer zu.
§ 9 Datenspeicherung
Der Kunde wird darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergegeben werden.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Freiburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Freiburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten.
Stand: 22. September 2010
Endoscout GmbH,
Deichelweiher 1
79102 Freiburg